Internationaler Strafgerichtshof ICC (International Criminal Court) in Den Haag 

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Datum     : 5.4.2019

Niederlande/USA/Justiz

US-Einreiseverbot für Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs ICC

Auch niederländische Anwälte in den USA nicht mehr willkommen

Von HELMUT HETZEL

Den Haag. Das Visum für die Einreise in die USA hatte sie schon. Doch nun ist die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes ICC (International Criminal Court) in Den Haag, Fatou Bensouda, in den USA nicht mehr willkommen. Ihr Visum wurde für ungültig erklärt. Der Grund: Sie wollte in den USA ermitteln, ermitteln über die ,,militärischen Aktivitäten‘‘ der USA in Afghanistan, wie der ICC es offiziell umschreibt.

Sie wollte wissen, so der ICC ,,ob amerikanische Soldaten und der CIA in der Periode zwischen 2003-2004 Kriegsverbrechen begangen haben wie Folter von Gefangenen, Vergewaltigung von Frauen‘‘ und überhaupt ob die USA gegen die Genfer Konvention der Kriegsführung in Afghanistan verstoßen haben. Daher die geplanten Ermittlungen.

Mike Pempeo – US-Außenminister

US-Außenminister Mike Pompeo begründete den Entzug des Visums für die aus dem westafrikanischen Gambia stammende ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda auf einer Pressekonferenz in Washington mit den Worten: ,,Wir sind fest entschlossen, amerikanische Bürger und Bürger unserer Verbündeten zu beschützen. Sie dürfen nicht zu Unrecht verfolgt werden für Taten, die sie ausführten, um unsere große Nation zu verteidigen.‘‘ Das Einreiseverbot gelte nicht nur für Frau Bensouda, sondern für alle in Den Haag tätigen ICC-Mitarbeiter. ,,Sie können nicht mehr in die USA einreisen,‘‘ kündigte der US-Außenminister an.

 

Die USA, aber auch Russland, China und Israel erkennen die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes ICC in Den Haag nicht an. Denn der ICC ist kein Organ der Vereinten Nationen (UNO).

Gründung des ICC

Der ICC wurde durch das Römische Statut am 17. Juli 1998 gegründet. Das Internationale Strafgericht ICC, das Kriegsverbrechen  und Kriegsverbrecher sowie Menschrechtsverletzungen ahnden soll, nahm am 1. Juli 2002 in Den Haag seine Arbeit auf. Bisher haben 123 Staaten der Welt die Gerichtsbarkeit des ICC anerkannt.

US-Präsident Donald Trump und seine Administration haben dem Internationalen Strafgerichtshof ICC  aber schon Ende vergangenen Jahres den Kampf angesagt. ,,Sollten vom ICC jemals amerikanische Bürger oder Soldaten angeklagt werden, dann werden wir Sanktionen verhängen,‘‘ drohte der Sicherheitsberater von Präsident Trump John Bolton damals. ,,Die USA werden alle notwendigen Schritte einleiten, um ihre Bürger gegen dieses unrechtmäßige Gericht zu schützen,‘‘ so John Bolton.

Das Verhältnis der USA zum Internationalen Strafgerichtshof ICC war bisher nie spannungsfrei. Der ehemalige US-Präsident George W. Bush zog die Anmeldung für eine mögliche Mitgliedschaft beim ICC, die unter US-Präsident Bill Clinton erfolgte, zurück. Sein Nachfolger im Amt, Barack Obama, suchte wieder die Annäherung an den ICC und beantragte einen Beobachterstatus. Unter US-Präsident Donald Trump aber ist die USA auf einen totalen Konfrontationskurs zum ICC gegangen, ,,weil der ICC eine direkte Bedrohung für die amerikanische Souveränität ist,‘‘ twitterte US-Präsident Trump. ,,America first.‘‘

US-Präsident Donald Trump

Die USA verhängen aber nun nicht nur Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des ICC. Auch niederländische Anwälte, die in Holland mutmaßliche Terroristen verteidigen, dürfen nun nicht mehr in die USA reisen.

So wie  beispielsweise André Seegbregts und Serge Weening. Sie verteidigen Mitglieder einer islamistischen Terrorzelle, die in Arnheim einen Anschlag vorbereiteten, der aber rechtzeitig verhindert werden konnte. Beiden Anwälten wurde die Einreise in die USA nun verweigert. Ihre Frauen dagegen erhielten das US-Einreisevisum problemlos.

Jeroen Soeteman, Vorsitzender der niederländischen Anwalts-Vereinigung protestierte bei der US-Botschaft in Den Haag schriftlich dagegen. Er vermutet, dass der niederländische Geheimdienst Aivd die Informationen über die beiden holländischen Anwälte an die CIA weitergegeben haben könnte. ,,Das aber ist nach niederländischem Recht nicht zulässig. Denn Anwälte sind eine gesetzlich geschützte Berufsgruppe in einem Rechtstaat.‘‘

Trotzdem dürfen die Anwälte André Seegbregts und Serge Weening in den USA nun keinen Urlaub mehr machen.

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