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Von       : H.HETZEL, Den Haag

Datum     : 25.10.2019

Niederlande/Medien

Gericht: Beugehaft für Journalisten unzulässig/Journalist wieder frei

Von HELMUT HETZEL

Den Haag. Der Reporter des niederländischen TV-Nachrichtenprogramms NOS Robert Bas muss aus der Beugehaft entlassen werden. Das urteilte ein Gericht in Rotterdam am Freitag nach heftigen Protesten des öffentlich-rechtlichen TV-Senders NOS, der Journalistenorganisation NVJ und zahlreicher Journalisten, die am Freitag vor dem Gerichtsgebäude in Rotterdam demonstrierten und die Freilassung von Robert Bas forderten. Am Donnerstag war Robert Bas in Beugehaft genommen worden, weil er sich weigerte, in einem Mordprozess auszusagen und sich auf sein journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte. Das Gericht urteilte, dass der Journalist sich ,,zu recht‘‘ auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und dass er daher seine Aussage in diesem Mordprozess verweigern kann.

 

Hintergrund:

Der Fall dreht sich um die Ermordung von Rob Zweekhorst am 1. Januar 2015.  Zweekhorst, der Direktor der GGZ Niederlande war, einer Branchenorganisation für die Versorgung von psychisch Kranken und süchtigen Personen, wurde in seinem Wohnort Berkel en Rodenrijs vor den Toren Den Haags erschossen, als er mit seinen Hunden ,,Gassi ging.‘‘

Der Mordfall ist spektakulär, da die Mörder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den falschen Mann töteten. Sie hatten es offenbar auf den Nachbarn von Rob Zweekhorst abgesehen, der ein bekannter Drogen-Baron in den Niederlanden ist und der erst im November 2018 verhaftet und angeklagt werden konnte.

Robert Bas im Gerichtssaal

TV-Reporter Robert Bas berichtete über den mysteriösen Mordfall für den öffentlich-rechtlichen TV-Nachrichtensender NOS. Aber die Telefongespräche, die er im Rahmen seiner Recherchen mit Informanten führte, die wurden vom niederländischen Geheimdienst abgehört. Warum? – Das ist bisher unklar.

 

Journalisten demonstrieren

Etwa hundert Journalisten demonstrierten am Freitag vor dem Gerichtsgebäude in Rotterdam und forderten die unverzügliche Freilassung ihres Kollegen.

,,Das ist für die Journalistik ein wichtiger Richterspruch,‘‘ sagte Frank van Ardenne, der Anwalt von Robert Bas in einer ersten Reaktion. ,,Es ist wichtig, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten durch eine Gericht so interpretiert wird.‘‘

Marcel Gelauff, Chefredaktuer des TV-Nachrichtensender NOS sagt: ,,Ich bin froh, dass Robert wieder frei ist. Dieser Richterspruch ist eine enorme Stütze für Journalisten.‘‘

Ursprünglich sollte Robert Bas bis Montag im Gefängnis in Beugehaft bleiben.

 

Robert in Beugehaft – ein Maulkorb für die Presse

 

In den Niederlanden gibt es erst seit Oktober 2018 das gesetzlich verbriefte Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, so wie es in anderen europäischen Ländern, wie etwa in Deutschland, schon lange besteht.

Bevor dieses Recht auf Zeugnisverweigerung für Journalisten in den Niederlanden in Kraft trat, wurden in dem sich so tolerant wähnenden Oranjestaat an der Nordsee regelmäßig Journalisten in Beugehaft genommen. Es gab sieben Fälle seit Ende des Zweiten Weltkrieges, wo Journalisten in den Niederlanden in Beugehaft gehen mussten. Zuletzt im Jahr 2006. Und jetzt wieder anno 2019 im Fall von Robert Bas.

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